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Schutzkonzept

Leitbild der Organisation

Das Interkulturelle Bildungszentrum Mannheim gGmbH (ikubiz) setzt seit über 40 Jahren als freier Träger Projekte in den Bereichen Migration und Integration um. Die Vorhaben verfolgen schwerpunktmäßig die soziale, schulische und berufliche Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus Einwandererfamilien. Ziel aller Aktivitäten ist, den Bildungserfolg von Kindern, Jugendlichen und Familien zu erhöhen und so zu einer größeren Chancengerechtigkeit beizutragen.

Folgende Grundsätze dienen uns als Orientierung:

  • Wir fördern Selbstständigkeit und Selbstbestimmung. Durch Sprachförder- und sonstige Projekte unterstützen wir Kinder, Jugendliche und (junge) Erwachsene dabei, autonom zu sein und u.a. die deutsche Sprache als wichtiges Instrument im Alltag zu nutzen. Dazu kommen spezifische Förder- und Beratungsmaßnahmen, die den Menschen den Weg in eine demokratisch verfasste Stadtgesellschaft aufzeigen, die sie mitgestalten.
  • Wir unterstützen das Lernen und Wachsen in einer sicheren Umgebung. Einen wichtigen Beitrag leisten wir, indem wir unseren Zielgruppen Mut machen, sich einzubringen und ihre Lern- und Erfahrungsumgebung zu prägen und anzueignen.
  • Wir setzen uns für die Einhaltung der Kinderrechte ein. Immer wieder greifen wir dieses Thema in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf und begegnen ihnen auf Augenhöhe, als Verbündete für die Einhaltung ihrer Rechte.
  • Wir respektieren und leben demokratische Werte wie Gemeinschaft, Gerechtigkeit, Respekt, Vielfalt, Antidiskriminierung, Umweltschutz vor. In unserer täglichen Arbeit bilden wir diese Inhalte in den Projekten ab, die wir im Sinne der Zielgruppe und unter Einbeziehung dieser umsetzen. Darüber hinaus leben wir eine Willkommenskultur vor, geprägt von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung.

In diesem Sinne verpflichten wir uns zu einer Kultur der Achtsamkeit und Aufmerksamkeit gegenüber allen Formen von Gewalt (körperlich, seelisch, sexualisiert). Durch die Werte, die wir vertreten und nach außen hin durch unsere Arbeit sichtbar machen, stehen wir gegen jegliche Form des Machtmissbrauchs ein und für die bedingungslose Förderung und Unterstützung von (jungen) Menschen.
 

Warum ein Schutzkonzept?

Um die Ziele weiter oben zu erreichen, haben wir ein umfassendes Kinder- und Jugendschutzkonzept entwickelt, das wir kontinuierlich weiterentwickeln. Es dient dazu, Kinder und Jugendliche durch präventive Maßnahmen vor Machtmissbrauch und (sexuellen) Übergriffen zu schützen.  D. h. zu erkennen, an welcher Stelle und wodurch in unseren Strukturen zu solchen Übergriffen eingeladen werden könnte.

Ebenso soll es unseren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen Sicherheit geben, bei ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie im Umgang mit Verdachtsfällen oder Beschuldigungen.

Es soll verhindern, dass Übergriffe begünstigt, Verdachtsmomente aus Unsicherheit verschwiegen oder Beschwerden relativiert werden. Gleichzeitig dient es als Leitfaden, damit betroffene Kinder nicht durch übereilte oder unangemessene Reaktionen erneut belastet werden.

Zu einem angemessenen Umgang mit diesem belastenden Thema, ist ein grundlegender Bestandteil ein offenes und transparentes Arbeitsklima. Nur wenn Mitarbeiter*innen Vertrauen haben, Wahrnehmungen und Unsicherheiten ansprechen zu dürfen, kann ein verantwortungsvolles, wertschätzendes und sicheres Miteinander entstehen.
 

Beschwerdemanagement

Das ikubiz legt im Rahmen des Schutzkonzeptes die Grundlagen des Beschwerdemanagements fest und beschäftigt sich mit der Frage: Wie können sich betroffene von Gewalt beschweren sowie adäquate und schnelle Hilfe erhalten?

Folgende Aspekte sind uns dabei wichtig:

  • Fortlaufende Aufklärung der  Kinder und Jugendlichen/ der Adressat*innen über ihre Rechte, Grenzen, Gewaltformen und Beschwerdemöglichkeiten
  • Partizipation der Kinder und Jugendlichen an diesem Prozess z.B. über Workshops
  • Ablaufplan und Handlungsleitfäden im Falle einer Beschwerde oder bei Hinweisen
  • Kontaktliste Kinderschutz: Kontakte von Ansprechpersonen innerhalb und außerhalb der Organisation stehen bereit.

In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist eine niedrigschwellige Herangehensweise im Beschwerdemanagement von zentraler Bedeutung:

Welche Voraussetzungen gelten, damit Kinder die Möglichkeit haben, sich beschweren zu können?

  • Das Kind kennt seine Grenzen
  • Es erkennt, wenn diese überschritten, bzw. verletzt wurden
  • Es weiß, an wen es sich wenden kann
  • Es hat das Vertrauen, dass es gehört wird und dass ihm geglaubt wird

Was zeichnet niedrigschwellige Beschwerdewege aus?

  • Sie sind allen bekannt
  • Es gibt (projekt-)unabhängige Ansprechpersonen
  • Beschwerden werden offen und freundlich entgegengenommen
  • Niemand muss sich dafür rechtfertigen, wenn ihm/ihr etwas nicht passt oder gefällt
  • Eine Beschwerde kann dazu dienen, ein Geschehen einzuordnen, ohne dass daraus zwangsläufig Konsequenzen erfolgen

Dem Kind/ Jugendlichen glauben bedeutet:

  • Die Wahrnehmung des Kindes validieren, d.h. seine Sicht der Situation, bzw. der vorgefallenen Dinge zu respektieren
  • Ihm genau zuzuhören
  • Es in seinen Wahrnehmungen ernst zu nehmen
  • Seine Darstellung nicht anzuzweifeln

Dies ist nicht gleichbedeutend mit einer Beschuldigung oder einer Vorverurteilung der Tatperson, bzw. der bezichtigten Person. Die Beurteilung und Bewertung des Geschilderten soll gerahmt durch den Ablaufplan in einem möglichst neutralen Umfeld geschehen. 

 

Personalverantwortung

Das ikubiz setzt sich für den Schutz Minderjähriger und deren Eltern und die Einhaltung der Kinderrechte ein, um ein sicherer Ort für alle zu sein. Jede*r einzelne*r Mitarbeiter*in, sowie Ehrenamtliche, Honorarkräfte, Praktikant*innen und weitere Mitwirkende tragen mit ihren persönlichen Haltungen, dem eigenen Menschenbild und den fachlichen Kompetenzen dazu bei, dass in unserer Einrichtung eine Kultur der Achtsamkeit und Aufmerksamkeit gegenüber allen Formen von Gewalt (körperlich, seelisch, sexualisiert) und des Machtmissbrauchs gepflegt wird.

Wir sehen uns in der Verantwortung, gemäß unserem Schutzkonzept dafür zu sorgen, dass von unseren Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen, Honorarkräften und Praktikant*innen, sowie von unseren Hospitierenden keine Gefahr für Kinder und Jugendliche ausgeht, die in unseren Projekten Unterstützung und Beratung suchen.

Gleichzeitig ist es uns wichtig, unseren Mitarbeitenden Vertrauen entgegenzubringen, sie in ihrer oft herausfordernden Arbeit zu unterstützen und vor Überforderung zu schützen.

Grundsätzliche Anforderungen an unsere Mitarbeitenden und Mitwirkenden:

  • Ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis.
  • Unser Verhaltenskodex, gelesen, verstanden und unterzeichnet.
  • Toleranz gegenüber anderen Meinungen, Wertvorstellungen und Erziehungsstilen sowie gegenüber unterschiedlichen kulturellen oder religiösen Hintergründen, bei gleichzeitiger klarer Ablehnung von physischer, sexualisierter oder psychischer Gewalt sowie jeglicher Form von Übergriffigkeit.
  • Die Bereitschaft, das eigene Verhalten und die eigenen Wertvorstellungen zu reflektieren, sowie erlernte Muster des Herkunftssystems zu hinterfragen.
  • Die Bereitschaft, sich mit dem Thema Sexualität und sexualisierte Gewalt auseinanderzusetzen.
  • Begegnung der Zielgruppen auf Augenhöhe, mit Wertschätzung und Respekt.
  • Offenheit für Fragen, Anliegen und Kritik, im Sinne unseres Beschwerdemanagements.
  • Verzicht auf die Bewertung und Beeinflussung von Kindern und Eltern.

Unterstützung für eine fachliche Reflexion gibt es im Rahmen der kollegialen Fallberatung und in themenspezifischen Workshops und Weiterbildungen (bspw. Sexualpädagogik, Täterstrategien, Unterstützungsmöglichkeiten u.a.). Handlungsleitfäden geben Sicherheit in der Beurteilung und im Umgang mit Situationen, in denen der Kinderschutz gefährdet sein könnte.

 

Sicherung, Nachhaltigkeit und Evaluation

Damit das Schutzkonzept wirksam bleibt, wird es fest in unserer Institution integriert und regelmäßig überprüft.

  • Die Koordinator*innen der jeweiligen Bereiche stehen als Ansprechpersonen zur Verfügung, pflegen den Austausch mit Fachstellen und sorgen für eine stetige Weiterentwicklung des Konzepts.
  • In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob alle Mitarbeitenden die Handlungsleitfäden kennen und die Beschwerdewege nutzbar sind (z. B. durch Informationsveranstaltungen oder Befragungen).
  • Rückmeldungen aus dem Team fließen in die Aktualisierung des Schutzkonzepts ein.
  • Fort- und Weiterbildungen für die Mitarbeitenden sichern die nachhaltige Verankerung des Themas.
  • Bei personellen oder strukturellen Veränderungen erfolgt eine Anpassung des Schutzkonzepts unter Berücksichtigung aktueller Gefährdungslagen.

Voraussetzung für die Nachhaltigkeit ist die aktive Beteiligung aller in der Institution – durch Engagement, Verantwortung und die Bereitstellung von Zeit und Ressourcen.

 

Kontaktliste

Für Kinder und Jugendliche:

Für Eltern und Erziehungsberechtigte: